Felix Ismar ist als Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen.

Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von jeder Art von Verträgen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Fotokopien.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften – z. B. Grundstückskaufverträgen oder die Gründung einer GmbH – ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Daneben berät der Notar zu rechtlichen Themen.

Der Notar muss nach § 17 der Bundesnotarordnung die nach dem Gericht- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren erheben.

Unser Notar unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Immobilien

Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Ehe, Partnerschaft und Familie

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Adoption

Erbe und Schenkung

Testamente und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag, Testamentsvollstreckung

Unternehmen

Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen

Vorsorgevollmachten

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Streitvermeidung

Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzungen, Errichtung vollstreckbarer Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit