Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
Felix Ismar ist als Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen.
Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von jeder Art von Verträgen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Fotokopien.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften – z. B. Grundstückskaufverträgen oder die Gründung einer GmbH – ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Daneben berät der Notar zu rechtlichen Themen.
Der Notar muss nach § 17 der Bundesnotarordnung die nach dem Gericht- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren erheben.
Unser Notar unterstützt Sie bei folgenden Themen:
Ehe, Partnerschaft und Familie
Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Adoption
Erbe und Schenkung
Testamente und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag, Testamentsvollstreckung
Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen
Vorsorgevollmachten
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Streitvermeidung
Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzungen, Errichtung vollstreckbarer Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit