Erbrecht

Bei dem Thema Erben und Vererben geht es nicht nur um vielfältige juristische Fragestellungen. Familiäre Konstellationen und emotionale Verbundenheiten erfordern ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Wir nehmen uns für Sie die erforderliche Zeit und Ruhe, die dieses sehr persönliche Thema erfordert. Ziel unserer erbrechtlichen Beratung ist es, Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten, Ihren Nachlass oder Ihre Unternehmensnachfolge steuerlich sinnvoll zu regeln, Ihre Erbschaft auseinanderzusetzen oder auch Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.

Rechtsanwalt Felix Ismar ist seit 2022 Fachanwalt für Erbrecht. Dieser Titel wird verliehen, wenn die Prüfungen zur theoretischen Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und ein Nachweis über besondere praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet erbracht wurde. Durch die Ausbildung zum Fachanwalt wird der Rechtsanwalt zum Experten auf dem Gebiet und ist in der Lage, auch äußerst komplexe Fälle in diesem Rechtsgebiet souverän zu bearbeiten.

Unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

  • Testamente: Gestaltung und Prüfung
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen, außergerichtlich und gerichtlich
  • Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse – Durchsetzung oder Abwehr
  • Miterbengemeinschaft
  • Testamentsanfechtung
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien im Nachlass
  • Erbschein, Grundbuchberichtigung
  • Testamentsvollstreckung
  • Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Erbrecht mit Auslandsbezug