Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts übernehmen wir insbesondere die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall und verteidigen Sie in Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. In Verkehrsunfallsachen und verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten ist es wie im Strafrecht besonders wichtig, wenn die Beauftragung frühzeitig erfolgt. Ihre Interessen können so am besten durch uns vertreten werden.

Bei Verkehrsunfällen wickeln wir die komplette Schadensregulierung für Sie ab. Wir treten sofort in Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Ihrer eigenen Versicherung und den Ermittlungsbehörden. Eine schnelle anwaltliche Bearbeitung gewährleistet den zügigen Ersatz Ihres Schadens.

Die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche werden häufig erst sichtbar nach einer kompetenten Rechtsberatung. Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und hoffen oft vergebens darauf, dass ihnen ihre Ansprüche seitens der Haftpflichtversicherung umfassend mitgeteilt werden.

In der Regel werden auch unsere Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, soweit der Unfall nicht schuldhaft verursacht wurde. Gerne beraten wir Sie individuell über das Ihnen drohende Kostenrisiko.