Kapitalanlagerecht

Wir verfügen aufgrund einschlägiger Berufserfahrung über die Expertise, Ihnen die Risiken verschiedenster Kapitalanlagen – seien es Anteile an offenen Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds, eine Beteiligung an geschlossenen Fonds, (Namens-) Genussrechte oder das einer Gesellschaft gewährte Nachrangdarlehen – aufzuzeigen und mit Ihren Anlagezielen abzugleichen. Ergeben sich hierbei Differenzen, prüfen wir, ob eine Haftung Ihres Anlageberaters oder -vermittlers wegen fehlerhafter Beratung bzw. fehlerhafter Produktinformation in Betracht kommt und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Auch hierbei liegt unser Fokus auf einer für Sie wirtschaftlichen und kostenbewussten Lösung.

Oftmals kommen Ansprüche gegen verschiedene Beteiligte wie Berater, Vermittler, Emittenten, Prospektverantwortliche, etc. in Betracht. Die Kanzlei am Hellweg prüft die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für Sie, ggf. unter Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Implikationen.

Gerne stehen wir Ihnen auch für eine – ausschließlich an Ihren Interessen orientierten – Beratung im Vorfeld einer Anlageentscheidung zur Verfügung.