Familienrecht

Unsere familienrechtliche Betreuung beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen beraten wir auch in den daraus resultierenden Folgekonflikten wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinn, Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich.

Scheidung muss nicht immer Kampf bedeuten. Einvernehmliche Regelungen erleichtern beiden Beteiligten eine Basis für ein neues Leben zu legen. Sobald tragfähige finanzielle Lösungen bei Unterhalt und Zugewinn von Eheleuten erarbeitet und durchgesetzt sind, ist die juristische Trennung einer Ehe kaum mehr ein Problem.

Ist die Gegenseite uneinsichtig, müssen klar die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden, um die Interessen – notfalls gerichtlich – durchzusetzen.

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Familienrechts tätig:

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung
  • Regelung des Umgangs mit Kindern
  • Unterhaltsstreitigkeiten
  • Zugewinnausgleich (Vermögensverteilung)
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Zuteilung von Hausratsgegenständen
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
  • Vaterschaftsfeststellungen / -anfechtungen
  • Eilverfahren in sämtlichen Bereichen
  • Beschwerdeverfahren vor allen Oberlandesgerichten
  • Lebenspartnerschaften, Aufhebungsverfahren
  • Verwandtenunterhalt / Elternunterhalt