Baurecht
Die Kanzlei am Hellweg berät und vertritt sowohl private und gewerbliche Bauherren als auch Bauunternehmer und Bauträger bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben jeder Art.
Wir helfen Ihnen als Bauherren, Mängelrechte durchzusetzen, Überzahlungen zu vermeiden und ggf. im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens, in jeder Lage eine einvernehmliche und pragmatische Lösung zu finden.
Auf der anderen Seite verzögern eine ungerechtfertigt verweigerte Abnahme und kaum nachvollziehbare Mängelrügen oftmals dringend benötigte Zahlungen. Wir helfen Ihnen als Bau-/ Handwerksunternehmen oder Bauträger, Ihre Werklohn- bzw. Kaufpreisansprüche, zu sichern und durchzusetzen.
In jedem Fall legen wir Wert auf eine juristisch fundierte und sachliche Kommunikation, die das Tor zu einer gerade auch wirtschaftlich sinnvollen Streitbeilegung nicht verschließt.
Eine besondere Herausforderung liegt oftmals darin, die Verantwortlichkeit der verschiedenen am Bau Beteiligten herauszuarbeiten; wir stellen uns dieser Herausforderung und können zur Beurteilung hierbei relevanter technischer Sachverhalte auf ein Netzwerk von Sachverständigen zurückgreifen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffend Mängel bei der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums sowie Mängeln bei Renovierungs-, Sanierungs- und Umbauarbeiten.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts vertreten wir Ihre Interessen im Hinblick auf Erhalt und Verteidigung einer Ihnen erteilten Baugenehmigung ebenso wie im Falle der von Ihnen beabsichtigten Anfechtung einer einem Dritten erteilten Baugenehmigung, durch die Ihre Rechte verletzt werden.