Bankrecht
Die Kanzlei am Hellweg spricht die Sprache der Banken und Sparkassen. Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen, Gesprächsbedarf und rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Bankverbindung, Ihrem Darlehen, dessen Besicherung oder Ihrer Kapitalanlage. Unser Fokus liegt darauf, mit Ihrer Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank Verhandlungen „auf Augenhöhe“ zu führen und eine – vorrangig außergerichtliche – Lösung zu erarbeiten. Sollte eine gerichtliche Klärung unvermeidlich sein, übernehmen wir auch Ihre Prozessvertretung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Widerruf von Verbraucherdarlehen, insbesondere Immobilienfinanzierungen, mit dem Ziel, Ihnen eine günstige Umfinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu ermöglichen.